11.09.2019 05:00 Uhr

Warentest-Siegel sind online überprüfbar

Vie­le Ver­brau­cher ver­las­sen sich auf die Test­sie­gel der Stif­tung Wa­ren­test. Das wis­sen auch Be­trü­ger, die die Sie­gel fäl­schen, oder Un­ter­neh­men, die mit den Tes­t­ur­teil-Sie­geln auch nach Ablauf der Nut­zungs­li­zenz ein­fach wei­ter wer­ben.

In der Regel darf aber nur zweieinhalb Jahre nach Testveröffentlichung mit dem Urteil geworben werden, in Ausnahmefällen dreieinhalb Jahre, erklärt die Stiftung Warentest. Rund dreihundert Fälle von Siegel-Betrug oder missbräuchlicher Nutzung würden pro Jahr verfolgt.
Doch Fälschungen und unberechtigte Nutzung lassen sich enttarnen. Um die Siegel für Verbraucher nachprüfbar zu machen, muss Werbung mit einem Urteil der Stiftung mit einer Lizenznummer (Beispiel: 13AB11) versehen werden. Diese ist den Angaben zufolge am rechten Rand des Testsiegels zu finden und wird vertikal dargestellt.
Wer bei einem Produkt mit Testsiegel-Werbung Zweifel an deren Wahrhaftigkeit oder Rechtmäßigkeit hat, kann die Lizenznummer einfach auf der Webseite ral-logolizenz-warentest.de eingeben, die das Logo-Lizenz-System für die Stiftung abwickelt - und zwar gleich auf der Startseite rechts unter »Logo-Lizenz-Gültigkeitscheck«. dpa